| Löwenzahngelee Ähnlich wie beim Löwenzahnwein
ist es auch beim Löwenzahngelee. Auch er
hat eine lange Tradition in Deutschland.
Teilweise wird er auch als Löwenzahnhonig
bezeichnet. Beides ist gesetzlich nicht
erlaubt. Honig wird ausschließlich von
Bienen gesammelt. Gelee ist eine
Sonderform der Konfitüre. In einer
Konfitüre sind nur Früchte erlaubt, ähnlich
dem Weingesetz. Wird statt der Früchte
nur der Saft dieser verwertet, handelt es
sich um Gelee. Das Wort Marmelade ist
ebenfalls gesetzlich geschützt und darf
nur für Citrus-Konfitüren verwendet
werden, z.B. Orangen-Marmelade.
Folglich kann man
aus Blüten keinen Gelee kochen. Es ist
aber erlaubt einen "Löwenzahn-Gelee"
als Süßen Brotaufstrich herzustellen.
Und der schmeckt auch besser als Citrus-Marmelade.
Süßer
Brotaufstrich der Löwenzahnblüte
Der Süße
Brotaufstrich der Löwenzahnblüten hat
einen Geschmack, der sehr stark an Honig
erinnert, aber nicht nur. Da ist noch so
eine feine Nuance, die den Geschmack
verfeinert. Diese erinnert sehr an
Quittengelee, einige Genießer sprechen
auch von einem Hauch von Aprikosenaroma.
Aber seien Sie
unbesorgt: Im Süßen Brotaufstrich der Löwenzahnbüte
ist nichts als Löwenzahnblüten, Wasser
und Gelierzucker. Mehr über die Herstellung lesen Sie hier.
|